Donnerstag, 6. Februar 2020

Ich lass es!

Was? Ich werde nicht gegen die neue Hausverwaltung klagen.

Warum ich das tun sollte? Bei den Nebenkostenabrechnungen gibt es strittige Posten. Und nach 15 Jahren mit Erstattungsbeträgen in der Jahresabrechnung sind nun Nachzahlungen für 1917 zu leisten, oder die Erstattungsbeträge schrumpfen beträchtlich (in 1918).

Darum hab ich mich zur Aufklärung des wirren Kopfes zu einem Rechtsanwalt begeben. Wir haben mit der Prüfung der Abrechnung 2017 begonnen. Und unsere "Bedenken" vorgetragen. Denen wurde selbstverständlich seitens der Hausverwaltung widersprochen.



Zwischenzeitlich weiß ich von einer anderen Mieterin, die den selben Weg gegangen ist, wie ich, dass man diesen Schriftwechsel endlos fortsetzen und sich endlos widersprechen lassen kann, bis man dann vor der Frage steht: Klage oder keine Klage?

Heute haben mein RA und ich das Für und Wider einer Klage abgewägt. Es würde mich nicht ruinieren zu klagen, aber es wäre schon eine beträchtliche Summe zu zahlen, in dem Fall, dass ich verliere. Für mich könnte man Prozesskostenhilfe beantragen, die würde die Kosten meines Anwalts und die Gerichtskosten decken. Die Kosten des Anwalts der Gegenpartei müsste ich zahlen. Ich könnte die Summe aufbringen. Die Frage ist aber, ob ich eine solche Summe einsetzen will.

Und was würde ich gewinnen, im Falle das ich gewinne? Nun ich hätte für 2017 einen Erfolg zu verbuchen, könnte mir auf die Schulter klopfen  und sagen "hast du gut gemacht", vielleicht auch der Hausverwaltung noch einen Stinkefinger zeigen - und dann? Dann heißt das nicht, dass für alle Folgejahre  die gleichen Rechte gelten, wenn die Abrechnungen dann wieder die gleichen Fehler aufweisen. Ich müsste dann mit der nächsten Abrechnung die gleiche Prozedur wiederholen und das jedes weitere Jahr neu.

Hab ich die Nerven dafür? Nein!

Und was hab ich jetzt davon, wenn ich an dieser Stelle aufhöre? 
  • Ich hatte viele, sehr nette Gespräche mit einem sehr netten Rechtsanwalt, die mich nicht dümmer gemacht haben. 
  • Ich muss mir nicht vorwerfen, es einfach hingenommen zu haben, ohne den Versuch gemacht zu haben, mich zu wehren oder mich zumindest zu informieren.
  • Ich weiß bei allen kommenden Abrechnungen, dass sie zwar Fehler enthalten, ich aber beschlossen habe, nichts zu unternehmen. Denn: Eine billigere Wohnung krieg ich in ganz GL nicht. Noch ist das Mietverhältnis so, dass ich Reparaturen anstandslos gemacht bekomme. Der Betrag, um den es im Streit gehen würde, ist den Aufwand, die Nervenbelastung, und das Risiko eines Zerwürfnisses mit der HV nicht wert. 
  • Ich wähle das kleinere Übel und hör auf, ohne zu klagen.
Jetzt werde ich auf die Rechnung der Kanzlei warten, die wesentlich niedriger ausfallen wird, als ich befürchtet habe, denn die Kosten werden am Streitwert bemessen und der ist gering. Und wenn in Zukunft Schlimmeres passiert, darf ich bei denen wieder auftauchen und um Hilfe bitten.