Was? Ich werde nicht gegen die neue Hausverwaltung klagen.
Warum ich das tun sollte? Bei den Nebenkostenabrechnungen gibt es strittige Posten. Und nach 15 Jahren mit Erstattungsbeträgen in der Jahresabrechnung sind nun Nachzahlungen für 1917 zu leisten, oder die Erstattungsbeträge schrumpfen beträchtlich (in 1918).
Darum hab ich mich zur Aufklärung des wirren Kopfes zu einem Rechtsanwalt begeben. Wir haben mit der Prüfung der Abrechnung 2017 begonnen. Und unsere "Bedenken" vorgetragen. Denen wurde selbstverständlich seitens der Hausverwaltung widersprochen.